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Mittwoch, 26. Oktober 2011

Non scholae, sed vitae discimus


Die Schulordnung, so steht es im Schulgesetz, soll einen allgemeinen Verhaltenskodex für Lehrer und Schüler bilden. Sie hat natürlich nur dann Sinn, wenn er auch den Schülern (und Lehrern) bekannt ist. Deshalb wurde die "Schulgesetztafel" erfunden. Nachdem 1717 in Preußen und zuletzt 1835 in Sachsen die allgemeine Schulpflicht eingeführt wurde, gehörte sie zur Grundausstattung jeder Volksschule. Die Zeiten haben sich zwar seitdem geändert (wer wollte das bezweifeln?), aber einige Paragraphen erscheinen durchaus zeitlos. Würde man sie heute noch beachten und durchsetzen, sähe es mit unserem nicht gerade erfolgreichen Bildungssystem vielleicht etwas besser aus...

Das Original dieser Schulgesetztafel kann man z.Z. in der Preusker-Sonderaustellung des Stadtmuseums Löbau (Oberlausitz) besichtigen...




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