Ein Gastbeitrag von Björn Ehrlich, Zittau-Hörnitz
Die Sächsische Zeitung veröffentlichte am 13. Juni einen halbseitigen Beitrag über die Ablehnung einer Petition an den Sächsischen Landtag zur Aufarbeitung der Corona-Politik, mit der im Wesentlichen verlangt wurde, dass verhängte Strafen und Bußgelder gegen Maßnahmenkritiker zurückgenommen werden, laufende Verfahren eingestellt werden und alle, die wegen ihrer kritischen Haltung moralischen und beruflichen Schaden erlitten haben, rehabilitiert werden. Ausführlich wie nie werden in der SZ die Begründungen zur Ablehnung der Petition durch den Landtag gern wiedergegeben. Zu diesem Beitrag der SZ habe ich einen Leserbrief eingesandt, der nicht veröffentlicht wurde. Im folgenden der Wortlaut des Leserbriefes zur allgemeinen Kenntnisnahme:
Leserbrief
„Als einer der 2500 Unterzeichner der Petition zur Aufarbeitung der Coronapolitik bemängele ich nicht nur den abschlägigen Bescheid des Anliegens durch den Landtag, sondern auch die unkritische Berichterstattung der SZ darüber. Alle Forderungen der Petenten wurden durch den Landtag zurückgewiesen. Nicht etwa, weil die Anliegen falsch waren, sondern weil nach Auffassung des Landtages die unpopulären Maßnahmen zum damaligen Zeitpunkt nach dem Stand der Wissenschaft notwendig und vertretbar gewesen wären. Dass infolge neuerer Erkenntnisse viele Maßnahmen falsch waren, ändere daran nichts. Nach Offenlegung der sog. RKI-Protokolle ist nunmehr klar, dass sich die politisch Verantwortlichen die Legitimation für ihre Maßnahmen selbst erschaffen haben, und zwar aus politischem Kalkül und ohne jegliche wissenschaftlichen Grundlagen. Das ändert nun aber doch einiges. Es stellt sich nämlich nicht mehr nur die Frage nach einer umfassenden Aufarbeitung, sondern auch nach strafrechtlichen Konsequenzen. Wann beliebt es den Medien, die Bevölkerung nun endlich über diesen Skandal zu informieren?“
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen